§1 Name und Wesen

Die DJK-Sportjugend in der DJK Ursensollen ist die Jugendorganisation der DJK Ursensollen 1957 e.V., des katholischen Vereins mit ökumenischer Offenheit für Leistungs- und Breitensport.

Die DJK Ursensollen 1957 e.V. erkennt die Eigenständigkeit ihrer Sportjugend an, für die die Jugendordnung verbindlich ist. Sie beschließt die nachstehende Jugendordnung der DJK-Sportjugend als Teil der Satzung der DJK Ursensollen 1957 e.V.

Die DJK-Sportjugend der DJK Ursensollen 1957 e.V. führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Mitglieder der DJK-Sportjugend sind alle männlichen und weiblichen DJK-Mitglieder im Alter bis zu 18 Jahren und alle im Jugendbereich gewählten DJK-Mitglieder.
Die DJK-Sportjugend der DJK Ursensollen 1957 e.V. ist Mitglied der Sportjugend auf Stadt bzw. Kreisebene. Sie bemüht sich um Mitarbeit in den Jugendgremien der Pfarrgemeinde.

§2 Aufgaben und Ziele

Die DJK-Sportjugend bietet und fördert den Breiten-, Freizeit- und Leistungssport durch ein sachgerechtes, altersorientiertes Angebot. Sie strebt die Bestellung geeigneter Übungsleiter an und trägt Sorge für notwendige Ausbildungen und Schulungen ihrer Führungskräfte. Sie unterbreitet Bildungsangebote und trägt zur sinnvollen Freizeitgestaltung und Geselligkeit bei, abgestimmt auf die entsprechende Zielgruppe.

Die DJK-Sportjugend unterstützt ihre Mitglieder in der gesamtmenschlichen Entfaltung, die sich am christlichen Menschenbild orientiert. Die DJK-Sportjugend will mit dazu beitragen, dass junge Menschen demokratisches und soziales Engagement in gesellschaftlichen und mitmenschlichen Beziehungen entwickeln. Die DJK-Sportjugend fördert Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitverantwortung ihrer Mitglieder.

§3 Organe und Leitung

Organe der DJK-Sportjugend der DJK Ursensollen 1957 e.V. sind:
– der Vereinsjugendtag
– die Jugendleitung der DJK Sportjugend

3.1 Vereinsjugendtag
Der Vereinsjugendtag ist das höchste Gremium der DJK-Sportjugend auf Vereinsebene.

3.1.1 Zusammensetzung
Stimmberechtigte Mitglieder des Vereinsjugendtages der DJK-Sportjugend sind:
– die Mitglieder der DJK-Sportjugend ab vollendetem 10. Lebensjahr und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
– die Jugendleitung der DJK-Sportjugend
– der Präsident/die Präsidentin der DJK Ursensollen 1957 e.V.

Eine Vertretung durch einen stellvertretenden Präsidenten bzw. eine stellvertretende Präsidentin ist möglich. Beratende Mitglieder des Vereinsjugendtages sind die im Jugendbereich tätigen Übungsleiterinnen, Übungsleiter, Betreuerinnen und Betreuer der DJK Ursensollen 1957 e.V. Der Jugendleitung der DJK-Sportjugend steht es frei, Gäste zum Vereinsjugendtag einzuladen. Diese können sich – soweit der Vereinsjugendtag nichts anderes beschließt – an den Beratungen beteiligen.

3.1.2 Aufgaben
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
– Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die DJK-Sportjugend zu beraten und zu beschließen, dies sind insbesondere politische und pädagogische Fragen des Kinder- und Jugendsports
– die Richtlinien für die Arbeit der Jugendleitung der DJK-Sportjugend festzulegen
– Berichte entgegenzunehmen den Haushaltsplan und den Kassenbericht zu verabschieden
– die Jugendleitung zu entlasten und zu wählen die Jugendordnung und deren Änderungen zu beschließen
– gewählte Mitglieder der Vereinsleitung abzuberufen, wenn diese die aufgetragenen Verpflichtungen nicht erfüllen, der Jugendordnung zuwiderhandeln oder die Interessen der DJK-Sportjugend schädigen
– über vorgelegte Anträge zu beschließen.

3.1.3 Verfahrensbestimmungen
Der Vereinsjugendtag findet im zweijährigen Turnus statt (möglichst zeitnah vor der Jahreshauptversammlung der DJK Ursensollen 1957 e.V.) statt. Er wird von der Jugendleitung mit einer Frist von zwei Wochen durch Aushang, Anzeige in der örtlichen Presse und Veröffentlichung auf der vereinseigenen Homepage einberufen und geleitet. Er ist schriftlich zu protokollieren. Auf Antrag von wenigstens einem Viertel der Mitglieder muss er von der DJK-Jugendleitung innerhalb von sechs Wochen auch außerhalb des zweijährigen Turnus einberufen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, wobei Enthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt werden. Alle Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen. Wird ein Antrag auf auf geheime Wahl gestellt, so entscheidet darüber die Jugendversammlung.

3.2. Jugendleitung der DJK-Sportjugend

Die Jugendleitung führt die laufenden Geschäfte der Vereinsjugend.

3.2.1 Zusammensetzung
Die Jugendleitung der DJK-Sportjugend setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
– dem/der DJK-Vereinsjugendleiter/-in
– dem/der stellvertretenden DJK-Vereinsjugendleiter/-in
– dem/der Jugendkassier/-erin
– dem Geistlicher Beirat der DJK Ursensollen 1957 e.V.
– der Beisitzer (z.B. Jugendvertreter/-in, Jugendsprecher, Elternvertreter)

3.2.2 Aufgaben

Die Vereinsleitung der DJK-Sportjugend leitet die DJK-Sportjugend auf Vereinsebene. Sie erfüllt die ihr durch Satzung übertragenen Aufgaben. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
– die an die Jugendleitung der DJK-Sportjugend gerichteten Beschlüsse zu verwirklichen
– den Vereinsjugendtag der DJK-Sportjugend vorzubereiten
– ein Jahresprogramm vorzuschlagen und einen Jahresbericht zu erstellen
– Haushaltsplan und Kassenbericht vorzubereiten über die Verwendung der der DJK-Sportjugend zufließenden Mittel zu entscheiden
– die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten die Planung, Vorbereitung und Leitung von Veranstaltungen und Aktionen
– die Mitarbeit in den Organen des Vereins die DJK-Sportjugend auf Vereinsebene zu vertreten.

3.2.3 Verfahrensbestimmungen

Mit Ausnahme des Geistlichen Beirates werden die Mitglieder der Jugendleitung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Vereinsjugendtags für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Der/die DJK-Vereinsjugendleiter/-in und dessen Stellvertreter/-in muss mindestens 18 Jahre, alle übrigen Mitglieder der Jugendleitung sollten mindestens 16 Jahre alt sein. Der/die DJK-Vereinsjugendleiter/-in ist Mitglied des Gesamtvorstandes und muss in Fragen, die die Vereinsjugend betreffen, gehört werden. Die Wahl der Jugendleitung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der DJK Ursensollen 1957 e.V.. Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied der Jugendleitung der DJK-Sportjugend aus, kann die Vereinsleitung der DJK Ursensollen 1957 e.V. bis zur Nachwahl beim nächstfolgenden Vereinsjugendtag eine kommissarische Beauftragung aussprechen. Die Jugendleitung der DJK-Sportjugend entscheidet durch Mehrheitsbeschluss.

§4 Jugenordnungsänderung

Änderungen der Jugendordnung können nur vom ordentlichen oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten. Sie werden erst nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der DJK Ursensollen 1957 e.V. wirksam.